Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und Überwachungsgremium bei Kapitalgesellschaften. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben aber auch teilweise per Satzung oder Gesellschaftervertrag vereinbart.
Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und Überwachungsgremium bei Kapitalgesellschaften. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben aber auch teilweise per Satzung oder Gesellschaftervertrag vereinbart.
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